Mitmachen
Mitmachen kann, wer
- das 17. Lebensjahr vollendet hat und
- noch nicht 60 Jahre alt ist,
- die erforderliche Tauglichkeit besitzt,
- seinen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik
Deutschland hat,
- für den Dienst im THW zur Verfügung steht,
- nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation
unehrenhaft entlassen worden ist,
- sich zum demokratischen Rechtsstaat bekennt,
- nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber
rechtskräftig verurteilt worden ist, es sei denn, die Vollstreckung der
Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt,
- nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht
ausgeschlossen ist.
Für interessierte Mädchen und Jungen im Alter zwischen
10 und 17 Jahren besteht die Möglichkeit zur Mitwirkung in einer
THW-Jugendgruppe. Die Nachwuchsorganisation des THW hat sich zur Aufgabe
gemacht, Jugendliche in spielerischer Form an die Technik des THW heranzuführen
und bietet jede Menge interessantes Freizeitprogramm.
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Homepage der Jugendgruppe Biedenkopf