Was wir erwarten
Natürlich erwarten wir, dass jeder Helfer sein persönliches Engagement mit in den Ortsverband einbringt. Doch daneben gibt es auch Pflichten für jeden Helfer.
Durch den von Ihnen abgegebenen
THW-Aufnahmeantrag und die KatS-Verpflichtungserklärung sind Sie zum Dienst im
THW, insbesondere zur Teilnahme an Einsätzen, angeordneten Übungen, den für
Ihre Funktion erforderlichen Lehrgängen, Ausbildungsveranstaltungen und
sonstigen Veranstaltungen verpflichtet.
Zu Ihren Pflichten gehört u.a. auch, dass Sie
Verstöße gegen Ihre Pflichten als Helferin
oder Helfer, z.B. unpünktliche Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen,
Fernbleiben vom Dienst ohne rechtzeitige und anerkannte Begründung,
Nichtbefolgung dienstlicher Weisungen usw., können mit einer Ermahnung durch
den THW-Ortsbeauftragten geahndet werden und im Wiederholungsfall die Entlassung
aus dem THW zur Folge haben. Dies bedeutet, dass Sie dem Wehr- oder Zivildienst
wieder zur Verfügung stehen.
Bei freigestellten Helfern können Dienstpflichtverletzungen gem. §24 Absatz 2
Nr. 2 Zivilschutzgesetz (ZSG) in Verbindung mit dem Gesetz über
Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils gültigen Fassung zusätzlich mit
Geldbußen geahndet werden.