Der Zugtrupp
Der Zugtrupp (ZTr) dient der Führung des Technischen Zuges (TZ). Ihm obliegt die taktisch - technische Koordination und Abwicklung von Einsätzen. Im Einsatz richtet er eine Befehlsstelle ein und betreibt diese für den Technischen Zug sowie ggf. für weitere unterstellte Einheiten / Teileinheiten. Ferner organisiert der Zugtrupp den Personal- und Materialeinsatz sowie die Logistik für die unterstellten Einheiten / Teileinheiten. Der Zugtrupp stellt die Verbindung zur übergeordneten Einsatzleitung (EL) bzw. Führungsstelle (FüSt) sowie zu benachbarten Einheiten / Organisationen her und hält diese. Im Bedarfsfall bilden ein oder mehrere Zugtrupps eine THW-Führungsstelle ohne Stab.
Aufgaben des Zugtrupps im einzelnen:
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Herstellen
und Halten der Verbindung zur übergeordneten Führungsstelle sowie zu den unterstellten Einheiten /
Teileinheiten mit den ihm zur Verfügung stehenden Führungsmitteln
·
Zugführungs-
und andere Führungsaufgaben
·
Koordinierung,
Personal- und Materialeinsatz der ihm unterstellten Kräfte
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Erkundung
·
Einrichtung
und Betrieb von Lotsenstellen und Meldeköpfen
·
Logistik
für die unterstellten Teil-/Einheiten
·
Einsatz
des MTW
·
Transport
von Einsatzkräften und Material zu und von der Einsatzstelle
·
Sicherung
bzw. Absperrung von Einsatzstellen
·
Zusammenarbeit
mit den Fachgruppen FK und Log
·
Einrichtung
und Betrieb einer THW-Führungsstelle ohne Stab für sonstige Führungsaufgaben
· Zusammenarbeit mit den LuK in der THW- Behördenstruktur (bei Bedarf)
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Zugführer (Pascal Wagner) · Der ZFü ist dem OB gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges verantwortlich. ·
Der
ZFü sorgt für die Ausbildung der Helfer seines
Zuges entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen
Regelungen, indem er insbesondere:
o
den
Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt die
Ausbildung durchführt oder überwacht, Übungen anlegt und auswertet, o
Unterführer
auf ihre Eignung beurteilt und Anträge für ihre Berufung stellt. ·
Der
Zugführer hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft
seines Zuges jederzeit
sicherzustellen. Schäden und
Verluste hat er zu melden. Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken. · Der Zugführer ist verantwortlich für die Durchführung der seiner Einheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere: o die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt, o
die
Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet, o
ihm
zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt, o Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt, o
die
Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt. · Im Einsatz ist er der unmittelbar übergeordneten Führungsstelle unterstellt.
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Stellvertr.
Zugführer [Zugtruppführer] (NN)
· Der ZTrFü ist dem ZFü gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps verantwortlich. · Der ZTrFü sorgt für die Ausbildung der Helfer seines Zugtrupps entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen indem er insbesondere: o den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt o die Ausbildung durchführt oder überwacht. · Der ZTrFü hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden · Der ZTrFü ist verantwortlich die Durchführung der seiner Teileinheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbes.: o die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt, o die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet, o im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt o Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt, o die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.
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