Der Zugtrupp

Der Zugtrupp (ZTr) dient der Führung des Technischen Zuges (TZ). Ihm obliegt die taktisch - technische Koordination und Abwicklung von Einsätzen. Im Einsatz richtet er eine Befehlsstelle ein und betreibt diese für den Technischen Zug sowie ggf. für weitere unterstellte Einheiten / Teileinheiten. Ferner organisiert der Zugtrupp den Personal- und Materialeinsatz sowie die Logistik für die unterstellten Einheiten / Teileinheiten. Der Zugtrupp stellt die Verbindung zur übergeordneten Einsatzleitung (EL) bzw. Führungsstelle (FüSt) sowie zu benachbarten Einheiten / Organisationen her und hält diese. Im Bedarfsfall bilden ein oder mehrere Zugtrupps eine THW-Führungsstelle ohne Stab.

Aufgaben des Zugtrupps im einzelnen:

·         Herstellen und Halten der Verbindung zur übergeordneten Führungsstelle sowie zu den unterstellten Einheiten / Teileinheiten mit den ihm zur Verfügung stehenden Führungsmitteln

·         Zugführungs- und andere Führungsaufgaben

·         Koordinierung, Personal- und Materialeinsatz der ihm unterstellten Kräfte

·         Erkundung

·         Einrichtung und Betrieb von Lotsenstellen und Meldeköpfen

·         Logistik für die unterstellten Teil-/Einheiten

·         Einsatz des MTW

·         Transport von Einsatzkräften und Material zu und von der Einsatzstelle

·         Sicherung bzw. Absperrung von Einsatzstellen

·         Zusammenarbeit mit den Fachgruppen FK und Log

·         Einrichtung und Betrieb einer THW-Führungsstelle ohne Stab für sonstige Führungsaufgaben

·         Zusammenarbeit mit den LuK in der THW- Behördenstruktur (bei Bedarf)

 

Zugführer (Pascal Wagner)

·         Der ZFü ist dem OB gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges verantwortlich.

·         Der ZFü sorgt für die Ausbildung der Helfer seines Zuges entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:

o    den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt die Ausbildung durchführt oder überwacht, Übungen anlegt und auswertet,

o    Unterführer auf ihre Eignung beurteilt und Anträge für ihre Berufung stellt.

·         Der Zugführer hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden. Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken.

·         Der Zugführer ist verantwortlich für die Durchführung der seiner Einheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:

o    die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,

o    die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,

o    ihm zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt,

o     Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt,

o     die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.

·         Im Einsatz ist er der unmittelbar übergeordneten Führungsstelle unterstellt.

 


 

Stellvertr. Zugführer [Zugtruppführer] (NN)

·         Der ZTrFü ist dem ZFü gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps verantwortlich.

·         Der ZTrFü sorgt für die Ausbildung der Helfer seines Zugtrupps entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen indem er insbesondere:

o    den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt

o    die Ausbildung durchführt oder überwacht.

·         Der ZTrFü hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden

·         Der ZTrFü ist verantwortlich die Durchführung der seiner Teileinheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbes.:

o    die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,

o    die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,

o    im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt

o    Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt,

o    die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.